Welche Versicherungen sind für selbstständige Frauen wirklich notwendig?
Eine Bekannte von mir, Grafikdesignerin, 34, hat sich vor zwei Jahren selbstständig gemacht. Als sie mir ihre Unterlagen zeigte, lagen da acht Policen auf dem Tisch. Acht. Sie zahlte knapp 480 Euro im Monat für Absicherungen, von denen sie bei der Hälfte nicht sagen konnte, wogegen sie eigentlich versichert war. Und die eine Police, die sie wirklich gebraucht hätte, fehlte.
Das ist kein Einzelfall. Es ist eher die Regel. Und bei selbstständigen Frauen kommt ein zweiter Faktor dazu, über den erstaunlich wenig geschrieben wird: die meisten Versicherungsempfehlungen im Netz sind für ein männliches Erwerbsleben gebaut. Durchgehend, Vollgas, ohne Unterbrechung. Wer Kinder bekommt, Angehörige pflegt oder in einem Beruf arbeitet, der typischerweise schlechter bezahlt wird, landet mit diesem Bauplan in einer Lücke.
Ich gehe das hier sortiert durch. Nicht als Liste von acht Policen, sondern als Frage: Was kann Sie tatsächlich ruinieren, wenn es passiert?
Wichtige Erkenntnisse
- Nur zwei Absicherungen sind für die meisten Selbstständigen existenziell: Krankenversicherung und Berufsunfähigkeit. Der Rest ist Ermessenssache.
- Eine betriebliche Haftpflicht ist nicht dasselbe wie eine private – und wer Kundendaten verarbeitet oder am Kunden vor Ort arbeitet, braucht die betriebliche.
- Frauen werden bei Berufsunfähigkeit oft schlechter eingestuft, weil sie häufiger in Berufen mit niedrigerem Einstiegsgehalt und Teilzeitphasen arbeiten. Das lässt sich durch geschickte Antragstellung teilweise ausgleichen.
- Die Künstlersozialkasse kann mehrere hundert Euro im Monat ausmachen – aber nur für bestimmte Berufsgruppen.
- Die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist freiwillig, hat aber enge Fristen. Wer zu spät einsteigt, kommt nicht mehr rein.
- Wichtiger als die Anzahl der Policen ist die Reihenfolge, in der Sie sie abschließen.
Die zwei Policen, an denen nichts vorbeiführt
Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn Sie nur zwei Dinge abschließen, dann diese.
Krankenversicherung: obligatorisch für alle
Das ist keine Empfehlung, das ist Gesetz. Wer sich selbstständig macht, muss sich krankenversichern. Die Wahl steht zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, und sie ist kaum rückgängig zu machen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für freiwillig Versicherte ein Mindestbeitrag, der sich an einer fiktiven Mindesteinnahme orientiert. Konkret heißt das: Auch wer im ersten Jahr nur 900 Euro im Monat verdient, zahlt Beiträge auf eine höhere Bemessungsgrundlage. Das trifft gerade Gründerinnen im ersten Jahr empfindlich.
Die private Krankenversicherung kann für junge, gesunde Frauen günstiger sein. Sie kann aber auch zur Falle werden, wenn Sie später Kinder bekommen, älter werden oder in einen Tarif mit hohem Selbstbehalt gerutscht sind. Ich habe schon mit einer Heilpraktikerin gesprochen, die 2019 in die PKV gewechselt ist, weil sie 180 Euro im Monat sparte. Fünf Jahre später wurde sie schwanger und stellte fest, dass ihr Tarif keine Vorsorgeuntersuchungen und keine Hebammenleistungen über die Regelversorgung hinaus abdeckte.
Was ich Ihnen rate: Rechnen Sie beide Varianten durch, bevor Sie unterschreiben. Nicht mit dem heutigen Beitrag, sondern mit dem, der in zehn Jahren fällig wird.
Berufsunfähigkeitsversicherung: der häufigste Fehler
Hier passiert der teuerste Fehler, den selbstständige Frauen machen. Sie lassen die BU weg, weil sie zu teuer erscheint, oder sie schließen eine ab, die im Leistungsfall nicht greift.
Warum ist die BU gerade für Frauen komplizierter? Drei Gründe.
- Berufsgruppen-Einstufung: Wer als Coach, Therapeutin oder in der Pflege arbeitet, zahlt mehr als jemand im IT-Bereich. Das ist keine Willkür, sondern eine Folge davon, wie Versicherer Schadenshäufigkeiten kalkulieren.
- Teilzeit-Phasen: Wer vor der Selbstständigkeit jahrelang in Teilzeit war, hat oft ein niedrigeres versicherbares Einkommen. Das drückt die mögliche BU-Rente.
- Verdienstlücke: Statistisch verdienen Frauen weniger. Wer weniger verdient, versichert weniger – und hat im Leistungsfall weniger zum Leben.
Der Punkt ist: Eine BU-Rente von 800 Euro reicht niemandem. Auch nicht, wenn Sie alleinstehend sind und in einer günstigen Stadt wohnen.
Achten Sie auf drei Dinge im Vertrag. Erstens: die konkrete Verweisung. Manche Versicherer berufen sich darauf, dass Sie ja noch in einem anderen Beruf arbeiten könnten – das entwertet den Schutz. Zweitens: Verzicht auf abstrakte Verweisung, also die Klausel, die verhindert, dass Sie auf einen anderen Job verwiesen werden. Drittens: Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Option wird gebraucht, wenn Sie später heiraten, ein Kind bekommen oder ein Haus kaufen und die Rente erhöhen wollen.
Ich habe das selbst einmal falsch gemacht. Bei meiner ersten BU habe ich die Nachversicherungsgarantie nicht mitgenommen, weil sie den Beitrag um 12 Prozent erhöht hätte. Der Anruf, zwei Jahre später, als ich die Rente anpassen wollte, war unangenehm.
Die Künstlersozialkasse: ein Trick, der kaum bekannt ist
Wenn Sie als freiberufliche Journalistin, Designerin, Musikerin, Schauspielerin oder in einem verwandten künstlerisch-publizistischen Beruf arbeiten, sollten Sie die Künstlersozialkasse prüfen. Über sie zahlen Sie nur etwa die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags selbst, den Rest übernimmt ein Zuschuss.
Das kann mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen. Bei einem Beitrag von 300 Euro im Monat reden wir über 1.800 Euro im Jahr, die einfach auf dem Tisch liegen bleiben, wenn Sie nicht nachfragen.
Die Aufnahme ist nicht automatisch. Sie stellen einen Antrag, die Kasse prüft, ob Ihre Tätigkeit als künstlerisch oder publizistisch gilt, und ob Sie überwiegend für Auftraggeber arbeiten. Ablehnungen kommen vor, gerade bei Grenzfällen wie UX-Design oder Online-Marketing.
Und was für viele Frauen entscheidend ist: Die KSK zahlt Mutterschaftsgeld. Wer über sie versichert ist, bekommt während des Mutterschutzes einen Zuschuss zum Einkommen. Ohne KSK gibt es diesen Anspruch nicht – und die private Krankentagegeldversicherung deckt Schwangerschaft in der Regel ausdrücklich nicht ab.
Berufshaftpflicht und Privathaftpflicht: die Unterschiede, die selten erklärt werden
Hier wird viel verwechselt.
Die Privathaftpflicht greift, wenn Sie im Alltag jemandem einen Schaden zufügen. Sie stoßen jemandem den Einkaufswagen in die Auslage, Sie überschwemmen die Nachbarwohnung, Ihr Kind beschädigt das Auto des Nachbarn. Diese Police ist günstig, oft unter 100 Euro im Jahr, und für die meisten Haushalte sinnvoll.
Was die Privathaftpflicht nicht tut: Sie deckt keine Schäden aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Wer als Texterin einem Kunden durch einen Fehler im Werbetext einen Imageschaden zufügt, ist über die Privathaftpflicht nicht abgesichert.
Dafür braucht es eine Betriebs- und Berufshaftpflicht. Die ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in bestimmten Branchen faktisch unerlässlich. Wer am Kunden vor Ort arbeitet, wer Beratung macht, wer Daten verarbeitet, wer körperlich arbeitet: alles Fälle, in denen die betriebliche Haftpflicht an die erste Stelle gehört.
| Versicherung | Wogegen | Für wen sinnvoll | Typische Kosten |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | Krankheit | Alle Selbstständigen – Pflicht | 200–700 €/Monat, je nach Träger und Status |
| Berufsunfähigkeit | Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall | Fast alle, besonders bei laufenden Krediten oder Familie | 50–200 €/Monat je nach Höhe und Beruf |
| Betriebs- und Berufshaftpflicht | Schäden aus der Tätigkeit | Beratung, Handwerk, Gesundheit, IT | 150–800 €/Jahr |
| Privathaftpflicht | Alltagsschäden | Fast alle Haushalte | 50–120 €/Jahr |
| Arbeitslosenversicherung freiwillig | Auftragseinbruch, Kündigung großer Kunden | Wer früh einsteigt und mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitet | individuell, abhängig vom Einkommen |
Was Sie über die freiwillige Arbeitslosenversicherung wissen müssen
Seit einigen Jahren können sich Selbstständige freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern. Der Einstieg muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Aufnahme der Selbstständigkeit erfolgen – wer zu spät kommt, wird nicht mehr aufgenommen.
Ich halte das für eine der meistunterschätzten Absicherungen, gerade für Frauen. Warum? Weil Auftragseinbrüche nicht symmetrisch verteilt sind. Wer als Solo-Selbstständige von zwei oder drei Großkunden lebt, hat ein Klumpenrisiko. Fällt einer weg, fällt ein Drittel bis die Hälfte des Umsatzes weg.
Die Kehrseite: Die Beiträge laufen weiter, auch in guten Monaten, und der Anspruch ist an Bedingungen geknüpft. Wer die Selbstständigkeit nach Auslaufen der Frist aufgibt, hat keinen Anspruch auf die eingezahlten Beiträge.
Bevor Sie einsteigen, prüfen Sie zwei Dinge. Erstens: Erfüllen Sie die Voraussetzungen, insbesondere was Arbeitszeit und Vorversicherungszeiten angeht? Zweitens: Reicht die Leistung im Fall der Fälle für Sie? Die Höhe orientiert sich an einem fiktiven Einkommen, das unter dem liegen kann, was Sie tatsächlich verdienen.
Was Sie ignorieren können – und was nicht
Es gibt Versicherungen, die auf jeder Liste stehen, aber für viele Selbstständige nicht in die erste Reihe gehören.
- Unfallversicherung: Sinnvoll für körperlich arbeitende Berufe, weniger für Schreibtischtätigkeiten. Achtung: Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch für viele Selbstständige – prüfen Sie das, bevor Sie eine private abschließen.
- Hausratversicherung: Nur relevant, wenn Sie ein Home-Office mit Kundendaten und Geräten betreiben. Dann lohnt der Blick in die Police, ob die berufliche Nutzung überhaupt mitversichert ist.
- Rechtsschutzversicherung: Kann sinnvoll sein bei häufigen Vertragsstreitigkeiten. Bei den meisten Selbstständigen ist sie aber nachrangig.
- Ausfallversicherung / Betriebsunterbrechung: Für Solo-Selbstständige selten sinnvoll, weil der Verdienstausfall im Krankheitsfall meist über die Krankentagegeldversicherung abgedeckt wird.
Ein Punkt, der häufig übersehen wird: die Krankentagegeldversicherung. Wer gesetzlich versichert ist, bekommt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Selbstständige können ein Krankentagegeld abschließen, das deutlich früher greift – oft ab Tag 15 oder Tag 8. Bei einem Tagessatz von 60 bis 100 Euro läppert sich das.
Der Haken: Schwangerschaft ist ausgeschlossen. Auch hier zeigt sich, dass die Versicherungslandschaft für ein Erwerbsleben ohne Unterbrechung gebaut ist.
In welcher Reihenfolge Sie abschließen sollten
Die Reihenfolge ist wichtiger als die Vollständigkeit. Mein Vorschlag, in dieser Ordnung:
- Krankenversicherung klären. Nicht vergleichen und aufschieben, sondern entscheiden.
- Prüfen, ob die Künstlersozialkasse für Sie in Frage kommt. Antrag stellen, auch wenn unsicher.
- Berufsunfähigkeit abschließen. Solange Sie jung und gesund sind, ist der Beitrag niedriger und die Gesundheitsprüfung einfacher.
- Betriebshaftpflicht, wenn Sie körperlich arbeiten, beraten, am Kunden sind oder mit Daten umgehen.
- Krankentagegeld, wenn Ihr Einkommen nach 43 Tagen ohne Arbeit nicht weiterläuft.
- Private Haftpflicht und dann alles Weitere nach Bedarf.
Und wenn Sie Kinder planen: Klären Sie vorher, welche Leistungen für Schwangerschaft, Mutterschutz und Mutterschaftsgeld greifen. Bei der KSK ist das geregelt. Bei den meisten anderen dann nicht. Diese Frage gehört nicht an das Ende der Beratung. Sie gehört an den Anfang. Weil eine Entscheidung, die Sie heute treffen, später kaum zu korrigieren ist.